Häufige Fragen
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Was passiert mit den Informationen, die ich Ihnen gebe?
Sucht ist eine Krankheit. Menschen, die diese Krankheit haben, verlieren zeitweise die Kontrolle darüber, wie viel Alkohol sie trinken oder wie viel Drogen sie nehmen. Und ohne Hilfe können sie auch nicht damit aufhören. Sie haben auch weniger Kontrolle über ihr Handeln, wenn sie betrunken sind oder Drogen genommen haben.
Das kann ganz unterschiedlich beginnen. Bei manchen fängt es damit an, dass sie nur wenig Alkohol trinken, und am Schluss können sie nicht mehr ohne. Manche nehmen Tabletten oder Drogen, um Probleme zu vergessen oder um ihre Nerven zu beruhigen, und am Schluss brauchen sie die Droge, um sich normal zu fühlen. Wenn ein Mensch einmal die Kontrolle über sein Trinken oder Drogengebrauch verloren hat, dann braucht er oder sie Hilfe, um damit aufzuhören.
Das liegt daran, dass der Person gar nicht klar ist, dass sie krank ist. Selbst wenn sie langsam merkt, dass ständig irgendwas schief geht, glaubt sie nicht, dass der Alkohol oder die Drogen das Problem sind. Manchmal geben die Betroffenen anderen Leuten die Schuld, oder schieben alles auf seine schwierige Arbeitsstelle oder eine stressreiche Zeit oder, oder... Aber in Wirklichkeit sind Alkohol oder Drogen das eigentliche Problem.
Menschen mit Suchtproblemen können die Krankheit zum Stillstand bringen, indem sie aufhören zu trinken oder Drogen zu nehmen. Dazu benötigen sie Hilfe von Fachleuten, die viel Erfahrung haben und wissen, wie die Krankheit behandelt werden kann. Manche schaffen es nicht, ganz mit dem Konsum aufzuhören. Vielleicht gelingt es ihnen aber, den Konsum wenigstens so stark zu reduzieren, dass die Situation in der Familie wieder besser wird. Dazu gibt es auch spezielle Behandlungs- und Trainingsprogramme.
Nein. Jemand mit einem Suchtproblem braucht Hilfe, um aufzuhören. Aber niemand kann dazu gezwungen werden. Es ist auch wichtig zu wissen, dass Familienmitglieder nicht die Hilfe leisten können, die die betroffene Person braucht – es braucht Hilfe von Fachleuten, die sich mit dieser Krankheit gut auskennen. Dass Sie da sind, ist aber trotzdem sehr wichtig für Ihre Angehörigen.
Sprechen Sie mit jemandem den Sie mögen und zu dem Sie Vertrauen haben, über das Problem in Ihrer Familie. Das kann ein Familienmitglied sein, ein*e Freund*in oder ein*e Kolleg*in, ein*e Sporttrainer*in oder eine Lehrperson.
Suchen Sie das Gespräch und geben Sie Ihrer Sorge Ausdruck - möglichst vorwurfsfrei. Versuchen Sie herauszufinden, was Ihr Kind am Cannabiskonsum "gut" findet. Vereinbaren Sie Regeln und bleiben Sie in Kontakt.
Zieht sich Ihr Kind zurück, verliert das Interesse an früheren Hobbies, bricht Beziehungen ab, Schule oder Ausbildung leiden zunehmend, ...? Dann kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein. Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Elterncoaching.
Tatsächlich ist hier nicht ausschliesslich der Zeitfaktor massgebend. Problematisch wird der Konsum dann, wenn deswegen beispielsweise Verpflichtungen in der Arbeit, in der Schule oder zu Hause vernachlässigt werden, wenn Freundschaften und Hobbies nicht mehr gepflegt werden und sich Ihr Kind immer mehr zurückzieht.
Möchten Sie Ihre Situation gerne mit einer Fachperson besprechen? Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Elterncoaching.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen schon kleine Mengen Alkohol zu viel sind. Wenn Sie Auto fahren, beim Sport, vor oder während der Arbeit, in der Schwangerschaft, wenn Sie Medikamente einnehmen müssen oder es Ihnen körperlich oder seelisch nicht gut geht, sollten Sie auf Alkohol verzichten.
Der weibliche Körper hat einen weniger hohen Wasseranteil als der männliche (etwa 60 Prozent bei Frauen, etwa 70 Prozent bei Männern). Dadurch verteilt sich der Alkohol bei Frauen weniger und die Konzentration des Alkohols im Blut (die Promille) ist höher. Darüber hinaus baut die weibliche Leber Alkohol langsamer ab.
Alkohol wird hauptsächlich in der Leber abgebaut. In geringem Mass sind auch Nieren, Lunge und Haut am Abbau beteiligt. Der Alkoholspiegel im Blut steigt rasch und sinkt nur langsam. In einer Stunde kann die Leber, je nach Geschlecht und Körpergrösse, nur rund 0.1 bis 0.15 Promille Alkohol abbauen. Der Abbau kann nicht beschleunigt werden durch vermehrtes Trinken von Wasser, Kaffee oder durch andere so genannte Tricks. Wenn man um Mitternacht mit einem Rausch (bei einem Blutalkoholwert von beispielsweise 1.4 Promille) ins Bett geht, so sind beim Aufwachen am Morgen um 7 Uhr immer noch zwischen 0.35 und 0.7 Promille im Blut.
Beim Abbau von Alkohol treten unangenehme Begleiterscheinungen auf: Der Kopf brummt, der Magen spielt verrückt, Sie fühlen sich einfach elend. Dies sind typische Folgen von übermässigem Alkoholkonsum. Hervorgerufen werden diese Symptome nicht vom Alkohol selber, sondern von seinem Abbauprodukt (Acetaldehyd oder ADH). Alkohol schädigt Jugendliche viel stärker als Erwachsene. Bereits geringe Alkoholmengen können beim noch nicht ausgereiften Gehirn dauernde Veränderungen bewirken. Das Gehirn und sämtliche anderen Organe Jugendlicher sind besonders anfällig für Zellgifte wie Alkohol.
Beim Abbau von Alkohol treten unangenehme Begleiterscheinungen auf: Der Kopf brummt, der Magen spielt verrückt, Sie fühlen sich einfach elend. Dies sind Nein. Weil Alkohol im Gehirn eine dämpfende Wirkung hat fällt zwar das Einschlafen oft leichter doch die Ruhe ist von kurzer Dauer: Der Alkohol stört die Schlafphasen und dadurch ist der Schlaf unruhig und Sie wachen nachts häufiger auf. Deshalb führt Alkohol häufig zu Durchschlafstörungen und verstärkt das Schnarchen bis hin zu Atemaussetzern (Schlafapnoe).
Der Körper von Jugendlichen ist viel empfindlicher gegenüber Alkohol (und anderen Drogen) als der von Erwachsenen. Alle Körperorgane – und das noch nicht ausgereifte Gehirn – können dauerhaft geschädigt werden. Das ist ganz besonders beim Rauschtrinken der Fall, weil dann der Körper mit einer Überdosis belastet wird, die er nicht ohne weiteres wegstecken kann.
6,7 Milliarden CHF pro Jahr. Dies entspricht ca. 900 CHF pro Kopf der Schweizer Wohnbevölkerung. Oder etwa 17 Millionen CHF pro Tag. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem Produktionsausfall infolge Krankheit, Unfall und Tod, aus Behandlungskosten und der Behebung von Sachschäden.
Alkohol am Arbeitsplatz
Man geht davon aus, dass in allen Branchen, über alle Hierarchiestufen statistisch gesehen 5% der Arbeitenden alkoholabhängig sind und 10-15% ein Trinkverhalten zeigen, das als risikoreich eingestuft wird.
In der Regel ist der Konsum von Alkohol in der Freizeit (beispielsweise Wochenende, Feierabend, Mittagszeit, Pausen u.a.) ein Bereich der Persönlichkeitssphäre. Diesbezüglich müssen Mitarbeitende Arbeitgebenden gegenüber keine Auskunft erteilen. Ausnahmen sind schriftliche, vertragliche Regelungen, die vorschreiben, dass Arbeitnehmende Punktnüchtern (0.00 Promille) ihre Arbeit verrichten müssen. In diesem Falle müssen Arbeitnehmende ihren Alkoholkonsum so kontrollieren, dass sie ohne Restalkohol im Blut zu arbeiten beginnen. Arbeitgebende haben das Recht und die Pflicht für die Einhaltung besorgt zu sein. Eine Blutprobe oder Atemluftkontrolle kann nicht ohne weiteres angeordnet werden.
Nicht in jedem Fall. Nur wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wenn eine entsprechende Bestimmung im Betriebsreglement oder Klausel im Arbeitsvertrag vorhanden ist.
- Wenn konkrete, arbeitsplatzbezogene Sicherheitsinteressen vorliegen.
- Wenn ein konkreter Verdacht auf Konsum besteht und die betroffene Person einem Test ausdrücklich zustimmt.
Welche Art der Behandlung Mitarbeitende wählen, liegt in deren Ermessen. Arbeitgebende können jedoch in einer Dreiecksvereinbarung fordern, dass eine angemessene Behandlung stattfindet und so lange andauert bis eine Fachperson diese als abgeschlossen befindet.
Sie können sich bei der Suchtfachstelle Zürich beraten lassen. Telefonische Erstgespräche zur Abklärung der Situation sind gratis. Eine Dreiecksvereinbarung wird zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Therapierenden schriftlich abgeschlossen.
Therapeut*innen und Ärzt*innen unterstehen der Schweigepflicht. Die Aufhebung der Schweigepflicht muss schriftlich vereinbart werden. Hingegen können Arbeitgebende verlangen, dass Arbeitnehmende den*die Ärzti*n von der Schweigepflicht bezüglich der Termineinhaltung entbindet. Diese Massnahme dient der Kontrolle, ob Arbeitnehmende vereinbarte Termine wahrnehmen.
Wer bezahlt?
Abhängigkeit ist eine Krankheit, deshalb übernimmt die Krankentaggeldversicherung in der Regel allfällige Lohnausfälle und Behandlungskosten.
Die ersten drei Gespräche sind für Bewohner*innen der Stadt Zürich, Affoltern und Kappel a.A., Rifferswil, Bonstetten, Stallikon sowie Wettswil und Mitarbeitende von städtischen Betrieben kostenlos.
- Eine weiterführende psychotherapeutische Unterstützung verrechnen wir über die Krankenkassen.
- Für weitere Beratungsgespräche verrechnen wir eine geringe, einkommensabhängige Kostenbeteiligung.
Aus finanziellen Gründen soll aber letztlich niemand auf unsere Dienstleistungen verzichten müssen.