Spenden
Sie ermöglichen uns rasche und unbürokratische Unterstützung unserer Klientinnen und Klienten.
Die Finanzierung der Suchtfachstelle Zürich erfolgt leistungsabhängig durch das Sozialdepartement und das Gesundheits- und Umweltdepartement, durch leistungsbezogene Beiträge des Kantons Zürich sowie durch Klientinnen und Kunden.
Zusätzlich ist der Verein aber auf weitere Zuwendungen wie Spenden oder Legate angewiesen, um seine Aufgaben auch in Zukunft erfüllen zu können.
Die Rechnungslegung erfolgt nach den Grundsätzen von Swiss GAAP FER 21 und bietet damit grösstmögliche Transparenz.
An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen Gönnerinnen und Gönnern, die mit ihren Beiträgen im 2023 unsere tägliche Arbeit unterstützt haben. Die Zuwendungen sind ab CHF 500 in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Allgemeine Spenden
Zweckgebundene Projektbeiträge
Zweckgebundene Spenden
Hilfsfonds Beratung / Therapie
Hilfsfonds Beratung / Therapie
Dieser Fonds ermöglicht gezielte Hilfeleistungen für Klient*innen, die sich in materiellen Schwierigkeiten befinden. Auf diesem Weg können die Angebote der Suchtfachstelle Zürich oder andere adäquate Hilfeleistungen finanziert werden. In begründeten Fällen können auch Kosten übernommen werden, die durch gezielte und notwendige Interventionen unserer Mitarbeitenden entstanden sind (z. B. Fahrspesen o. ä.).
Präventionsfonds (Projekte)
Durch diesen Fonds können für soziale Nonprofit-Organisationen, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für die Dienstleistungen der Prävention selbst zu tragen, Angebote der Suchtfachstelle Zürich finanziert werden. Im Weiteren können auch Projekte, die nicht durch Dritte gedeckt sind, im Rahmen der Sekundärprävention finanziert werden.
PostFinance
![Bild Suchtfachstelle Zürich](https://www.suchtfachstelle.zuerich/img/content/_contentSize/QR-Code-SUZ.jpg)
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PostFinance, Konto 80-7121-1
IBAN: CH63 0900 0000 8000 7121 1