Die Suchtfachstelle Zürich als Arbeitgeberin
Beratung und Begleitung von Menschen mit risikoreichem Substanzkonsum oder einer Verhaltensabhängigkeit
Die Suchtfachstelle Zürich bietet Betroffenen mit Suchtproblemen und deren Angehörigen (Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern) Information, ambulante psychosoziale Beratung und psychotherapeutische Unterstützung sowie eine suchtmedizinische Sprechstunde an.
Zudem umfasst das Angebot Coaching, betriebliche Suchtpräventionskonzepte und massgeschneiderte Fortbildung für Fachpersonen und Führungskräfte verschiedener Bereiche.
Wir bieten Ihnen Jobs mit vielfältigen und sinnvollen Aufgaben
Attraktive Benefits und Anstellungsbedingungen für Mitarbeitende
Die Suchtfachstelle Zürich bietet interessante und sinnstiftende Tätigkeiten in einem engagierten Team von rund 20 Mitarbeitenden. Zusätzlich gewähren wir verschiedene Benefits, die zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz und zum Betriebsklima beitragen.
Das Wichtigste zu den Benefits und den Anstellungsbedingungen auf einen Blick ...
- Zum positiven Arbeitsklima tragen die gegenseitige Unterstützungsbereitschaft, unsere Pausen-Kultur, Humor, Betriebsausflüge und verschiedene Teamrituale bei.
- Wir pflegen eine unkomplizierte Du-Kultur und legen grossen Wert auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang.
- Unsere flache Hierarchie, kurze Entscheidungswege sowie eine offene und transparente Kommunikation prägen unsere Betriebskultur.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt beim 100-Prozentpensum 42 Stunden. Im Rahmen eines Gleitzeitmodells mit Monatsstundensoll sind die Mitarbeitenden frei und selber verantwortlich, ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Dabei achten sie darauf, dass alle Bereiche während der Betriebszeiten durch kompetente Angestellte sichergestellt sind.
- Teilzeitarbeit fördert die Work-Life-Balance und ermöglicht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- 5 bis 7 Wochen Ferien, je nach Alter
- Gesetzliche Feiertage und zusätzlich je einen freien Halbtag am 24.12. und 31.12.
- Diverse freie Tage bei besonderen Ereignissen (z.B. 3 Tage bei eigener Hochzeit)
- Wir legen Wert auf faire Löhne und orientieren uns am Städtischen Lohnsystem. Selbstverständlich berücksichtigen wir den Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Alle Festangestellten, Praktikant*innen und Lernenden haben Anspruch auf einen 13. Monatslohn.
- Wesentliche Faktoren für die individuelle Lohnentwicklung sind die erbrachten Leistungen, die jährlich wachsende nutzbare Erfahrung und die finanziellen Möglichkeiten der Suchtfachstelle Zürich.
- Der Beitrag an die Verpflegungskosten (z.B. in Form von Lunch-Checks) beträgt 1‘300 Franken pro Jahr bei einem Arbeitspensum von 100 Prozent.
- Die Ausrichtung der Familienzulagen und die Höhe richten sich nach den gesetzlichen Ansätzen des Kantons Zürich.
- Die Treue wird monetär sowie mit zusätzlichen Freitagen belohnt: Nach 5 Jahren: ¼ Monatslohn plus 1 Freitag; nach 10 Jahren: ½ Monatslohn plus 2 Freitage; nach 15 Jahren sowie alle weiteren 5 Jahre: jeweils 1 Monatslohn plus 1 Freitag
- Gegen die Risiken Alter, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit und für Arbeitsverhinderungen infolge öffentlicher Dienstleistungen sowie Mutterschaft und Vaterschaft sind die Mitarbeitenden im Rahmen von AHVG/IVG, BVG, UVG, AVIG und EO obligatorisch versichert.
- Die Suchtfachstelle Zürich versichert die Angestellten über den obligatorischen Bereich hinaus gegen längeren Erwerbsausfall infolge Krankheit. Sie übernimmt die Prämien der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung und gewährt volle Lohnzahlung während der ersten drei Krankheitsmonate. Ab dem 61. Absenztag und während 730 Tagen richtet die Versicherung ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Lohns aus.
- Ebenso sind die Angestellten gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen über den obligatorischen Bereich des UVG hinaus zusätzlich versichert (u.a. bei Spitalaufenthalt private Abteilung inkl. Pflegedienstleistungen). Die Prämien für Berufsunfälle und den überobligatorischen Bereich werden von der Suchtfachstelle Zürich getragen.
- Mit der BVK, der grössten Pensionskasse der Schweiz, bieten wir unseren Mitarbeitenden eine Pensionskasse mit überdurchschnittlichen Leistungen. Alle Angestellten können individuell wählen, welche der drei Sparbeitragsvarianten (Basis, Standard oder Top) am besten zur aktuellen Lebenssituation passt (vgl. www.bvk.ch).
- Teilzeitpensen führen in der Regel zu Vorsorgelücken und tieferen Pensionskassenleistungen, weil der Koordinationsabzug (2023: CHF 25'725) vom Jahreslohn abgezogen wird. Wir haben als grosszügigeres Vorsorgeangebot die Gesamtvorsorge gewählt, d.h. es wird auf den Koordinationsabzug verzichtet und der Jahreslohn ist vollumfänglich versichert.
- Die Suchtfachstelle Zürich trägt 60 Prozent und die Arbeitnehmenden tragen 40 Prozent der Beiträge.
- Weiterbildungen wirken motivierend, vertiefen das Wissen, öffnen Horizonte und fördern Innovation. Deshalb haben alle festangestellten Mitarbeitenden bei einem 100-Prozentpensum Anspruch auf 5 Weiterbildungstage sowie 1'400 Franken pro Jahr an ihre persönliche berufliche Weiterbildung. Mitarbeitende mit Teilzeitpensen erhalten einen anteilsmässigen Beitrag.
- Bei delegierten Weiterbildungen übernimmt die Suchtfachstelle die vollen Kosten.
- Auch die Teilnahme an Vernetzungsanlässen, Tagungen sowie das Studium von Fachliteratur trägt zur laufenden Wissensaneignung bei.
- Inter- und Supervision sind wichtige Instrumente zur Sicherstellung und Förderung der eigenen Arbeitsqualität. Ausserdem unterstützen sie die Entwicklung der eigenen Lösungskompetenzen und helfen, berufsbedinget Belastungen zu senken.
- Die Suchtfachstelle Zürich bietet regelmässige, (fallbezogene) Inter- und Supervision an.