Ambulanter Alkoholentzug
Behandeln Sie Personen mit risikoreichem Alkoholkonsum oder einer Alkoholabhängigkeit?
Sie haben die Möglichkeit, betroffene Patientinnen oder Patienten für einen ambulanten Alkoholentzug uns zu überweisen.
Das Wichtigste zum ambulanten Entzug
Sie als behandelnde ärztliche Fachperson klären vorgängig ab, ob ein ambulanter Entzug in Frage kommt und gewährleisten die medizinische Betreuung während der Entzugsphase oder delegieren diese an unseren Arzt.
Notwendige Abklärungen im Vorfeld
Ist der Alkoholkonsum der behandelten Person problematisch oder besteht eine Alkoholabhängigkeit?
Wie schwer sind die zu erwartenden Entzugssymptome? Wird eine Entzugsmedikation benötigt?
Das Programm ist für Betroffene mit leichten bis höchstens mittelschweren Entzugssymptomen geeignet – bei schweren Entzugssymptomen empfehlen wir eine stationäre Behandlung.
Weitere Kontraindikationen für einen ambulanten Entzug:
- Anamnestisch bekannter Krampfanfall und/oder ein Delir.
- Suizidalität – die Suizidalität kann im Rahmen des Entzugs oft überraschend zunehmen.
Ist der Entscheid für einen ambulanten Entzug gefallen, wird eine individuell abgestimmte schriftliche Behandlungsvereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen.
Möchten Sie eine betroffene Person überweisen? Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.